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| Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | 24h Jugendfeuerwehrübung | 55 Beiträge | ||
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 357360 | ||
| Datum | 24.08.2006 15:51 MSG-Nr: [ 357360 ] | 15001 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Holger Martiker Da sollte man Jugendfeuerwehr von den aktiven trennen. Wenn die Jugendlichen den Lehrgang absolviert haben, dann sollte man sie auch in die Einsatzabteilung übernehmen. Das ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden; in BaWü z.B. können Angehörige der Jugendfeuerwehr den TM-1 Lehrgang frühstens mit 17 Jahren absolvieren, aber lt. FwG § 10, erst mit 18 in die Aktive Abteilung aufgenommen werden. Somit sind sie trotz bestanderer TM-1 Ausbildung immer noch Angehörige der JF. AGT-Lehrgang mit 17 Jahren? Wer übernimmt die Verantwortung für a) die G26 Hat mich auch erstaunt, z.B. nach G-26 und FwDV 7 nicht zulässig ?! MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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