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Feuerwehrgesetz
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RubrikJugendfeuerwehr zurück
Thema24h Jugendfeuerwehrübung55 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg357360
Datum24.08.2006 15:51      MSG-Nr: [ 357360 ]15001 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Holger Martiker

Da sollte man Jugendfeuerwehr von den aktiven trennen. Wenn die Jugendlichen den Lehrgang absolviert haben, dann sollte man sie auch in die Einsatzabteilung übernehmen.
Bei uns in Hessen, wird man mit 17 Jahren übernommen


Das ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden; in BaWü z.B. können Angehörige der Jugendfeuerwehr den TM-1 Lehrgang frühstens mit 17 Jahren absolvieren, aber lt. FwG § 10, erst mit 18 in die Aktive Abteilung aufgenommen werden. Somit sind sie trotz bestanderer TM-1 Ausbildung immer noch Angehörige der JF.

AGT-Lehrgang mit 17 Jahren? Wer übernimmt die Verantwortung für a) die G26

Hat mich auch erstaunt, z.B. nach G-26 und FwDV 7 nicht zulässig ?!

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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