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RubrikSonstiges zurück
ThemaPabstbesuche in dt. Großstädten58 Beiträge
Autorwern8er 8n., reischach / bayern357233
Datum24.08.2006 09:45      MSG-Nr: [ 357233 ]10472 x gelesen

Geschrieben von Jochen GeßnerAuch sehe ich rechtliche Probleme bei Anweisungen im öffentlichen Verkehrsraum durch die Feuerwehr, obwohl sie an sich nicht zutändig ist. Ich habe für mich persönlich entschieden bei solchen Veranstaltungen nicht mehr teilzunehmen.

IN Bayern ist die Zuständigkeit ganz klar rechtlich geregelt.
In Bayern darf die Feuerwehr von Gesetzes wegen Verkehrslenkende Maßnahmen ausführen, im Gegensatz zu anderen Bundesländern.

Von da her kein Thema.

mkg

WErner



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