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Thema | Pabstbesuche in dt. Großstädten | 58 Beiträge | ||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 357233 | ||
Datum | 24.08.2006 09:45 MSG-Nr: [ 357233 ] | 10472 x gelesen | ||
Geschrieben von Jochen Geßner Auch sehe ich rechtliche Probleme bei Anweisungen im öffentlichen Verkehrsraum durch die Feuerwehr, obwohl sie an sich nicht zutändig ist. Ich habe für mich persönlich entschieden bei solchen Veranstaltungen nicht mehr teilzunehmen. IN Bayern ist die Zuständigkeit ganz klar rechtlich geregelt. In Bayern darf die Feuerwehr von Gesetzes wegen Verkehrslenkende Maßnahmen ausführen, im Gegensatz zu anderen Bundesländern. Von da her kein Thema. mkg WErner | ||||
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