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Technisches Hilfswerk
RubrikSonstiges zurück
ThemaPabstbesuche in dt. Großstädten58 Beiträge
AutorHage8n V8., Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg357188
Datum24.08.2006 08:45      MSG-Nr: [ 357188 ]10494 x gelesen

Hallo,

die Feuerwehr und das THW dürfen in Bayern regelnd, lenkend und leitend in den fließenden Straßenverkehr eingreifen, von daher gibt es mit der Verkehrsregelung kein rechtliches Problem.


Gruß!
Hagen

Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder, sie ist nicht unbedingt identisch mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle.

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