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Thema | Pabstbesuche in dt. Großstädten | 58 Beiträge | ||
Autor | Hage8n V8., Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 357188 | ||
Datum | 24.08.2006 08:45 MSG-Nr: [ 357188 ] | 10494 x gelesen | ||
Hallo, die Feuerwehr und das THW dürfen in Bayern regelnd, lenkend und leitend in den fließenden Straßenverkehr eingreifen, von daher gibt es mit der Verkehrsregelung kein rechtliches Problem. Gruß! Hagen Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder, sie ist nicht unbedingt identisch mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle. | ||||
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