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Thema | Pabstbesuche in dt. Großstädten | 58 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 357136 | ||
Datum | 23.08.2006 16:20 MSG-Nr: [ 357136 ] | 10544 x gelesen | ||
Geschrieben von werner neudecker Daß per Dienstanweisung durch die Kommune die Feuerwehr für den Ordnungsdienst auf den Parkflächen zuständig ist. Und für diverse weitere Aufgaben, die eben so anfallen. Dann müssen die zuständigen Führungskräfte mal ein ernstes Wort mit dem Bügermeister reden. Ich halte diese Verpflichtung per Dienstanweisung zumindest für fragwürdig... Geschrieben von werner neudecker Ach ja kommt mir jetzt mal nicht mit Kostenübernahme, nicht Zuständigkeit der FFW und mit sonst noch welchen Dingen, die zwar rechtlich so in Ordnung sind, aber bei der Abwicklung einer derartigen Großveranstaltung halt nun mal durch die Feuerwehren aufgrund von Dienstanweisungen durch die Bürgermeister erledigt werden. Dann muss der Bürgermeister eben entsprechend Gegenwind kriegen, damit der gar nicht auf dei Idee kommt, die Feuerwehr für sowas zu missbrauchen. Geschrieben von werner neudecker Wir selbst sind am Papst-Geburtsort Marktl zur Sicherstellung des Brandschutzes und der THL in Verbindung mit der Ortswehr eingeteilt. Das ist ja was völlig anderes. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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