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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Zusammenlegung THW/ BBK | 181 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8P., Berchtesgaden / Bayern | 356983 | ||
Datum | 22.08.2006 21:15 MSG-Nr: [ 356983 ] | 178450 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael Roleff
Geschrieben von Jürgen Wenzel
[Fledder-Modus an] BayFwG, Abschn. 1, Art. 1, Satz 1 (u.a.): "Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, das [...] ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (Technischer Hilfsdienst)." Das Bayerische Staatsministerium des Inneren führt dazu aus: "Zu den Aufgaben der Feuerwehren zählen insbesondere der abwehrende Brandschutz und die zahlreichen technischen Hilfeleistungen, wie z.B. bei Autounfällen, Unfällen mit Gefahrstoffen und Hochwasser." Quelle: http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/feuerwehr/ Andere Bundesländer wahrscheinlich analog... [Fleddermodus aus] MKG Thomas Alles meine persönliche Meinung! | ||||
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