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RubrikSonstiges zurück
ThemaWehrleiterwahl11 Beiträge
AutorMich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg356274
Datum19.08.2006 12:01      MSG-Nr: [ 356274 ]5583 x gelesen

Hallo,

ich muß vorausschicken, daß Eure Satzung andere Regelungen vorsehen kann, also "Normalfall" vorausgesetzt:

1. Wehrleiter kandidiert am Ende der Amtszeit nicht wieder - Neuwahl, da StV vermutlich gleiche Amtszeit hat, ebenfalls Neuwahl.

2. Wehrleiter und Stv haben gleiche Amtszeiten, Wehrleiter tritt vorzeitig zurück - StV wird Wehrleiter (ohne Wahl) für den Rest der Amtszeit und neuer StV wird gewählt - satzungsabhängig vermutlich für den Rest der Amtszeit. Da Satzungen sich häufig nicht allzu ausführlich mit Stellvertretern beschäftigen, sollte sich die Versammlung dann vor der Wahl mit der Amtszeit/Restamtszeit in diesem speziellen Fall beschäftigen.

Freundliche Grüße

Michael Schuckart



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