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Thema | Wehrleiterwahl | 11 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg | 356274 | ||
Datum | 19.08.2006 12:01 MSG-Nr: [ 356274 ] | 5583 x gelesen | ||
Hallo, ich muß vorausschicken, daß Eure Satzung andere Regelungen vorsehen kann, also "Normalfall" vorausgesetzt: 1. Wehrleiter kandidiert am Ende der Amtszeit nicht wieder - Neuwahl, da StV vermutlich gleiche Amtszeit hat, ebenfalls Neuwahl. 2. Wehrleiter und Stv haben gleiche Amtszeiten, Wehrleiter tritt vorzeitig zurück - StV wird Wehrleiter (ohne Wahl) für den Rest der Amtszeit und neuer StV wird gewählt - satzungsabhängig vermutlich für den Rest der Amtszeit. Da Satzungen sich häufig nicht allzu ausführlich mit Stellvertretern beschäftigen, sollte sich die Versammlung dann vor der Wahl mit der Amtszeit/Restamtszeit in diesem speziellen Fall beschäftigen. Freundliche Grüße Michael Schuckart | ||||
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