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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Gefahren an der Einsatzstelle | 32 Beiträge | ||
Autor | Gerr8it 8S., Hückelhoven / | 353600 | ||
Datum | 06.08.2006 13:39 MSG-Nr: [ 353600 ] | 15981 x gelesen | ||
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Moin, das Problem ist das sich einige Gefahren nur oder erst an ihre Wirkung erkennen lassen. Beispiele Angst / Panik, die Ursache welche dazu führt kann ich doch nur vermuten. Außerdem ist die Gefahr an der Est E=Erkrankung nicht nur für die Einsatzkräfte präsent. Genau und das Schema gilt ja nicht nur für E Kräfte! siehe ergänzenden Tabelle Gefahr für... Zitat aus "Gefahren der E- Stelle" Nicht alle Gefahren betreffen Menschen, Tiere, Umwelt und Sachwerte gleichermaßen. Für die Zwecke des Führungsvorgangs werden in diese Matrix zusätzlich Mannschaft und Gerät aufgenommen. und weiter aus Knorr Erkrankung / Verletzung Allgemein jede Form von möglicher Erkrankung, besonders traumatische Verletzungen durch Unfälle und Infektionen. Wie erkennen ich den Lassa Patienten oder die Vogelgrippeente ? auf grund Ihrer Kennzeichnung ? oder aufgrund der eingetretenen Wirkung und somit die Gefahr meine E- Kräfte, nicht E Kräfte, Umwelt, Tier, Sachwerte. Mal eine andere Frage dazu welche Gefahr ( juristisch ) betrachen wir eigendllich in diesem Schema ? -Konkrete Gefahr -Abstrakte Gefahr -Anscheinsgefahr -Putativgefahr -Gefahrverdacht Gruß aus Hückelhoven Gerrit __________________________________________________ Info: Für eine Brandstiftung bekommt man keine Spendenquittung ! Seminar: BWL in „Non Profit“ Unternehmen | ||||
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