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Der Begriff Kontagiosität, Ansteckungsfähigkeit,[1] Ansteckungskraft[1] oder Übertragungsfähigkeit, bezeichnet das Maß der Übertragungsfähigkeit eines Krankheitserregers[2] (Pathogens), oder einer durch diesen Erreger erkrankten Person[1] , durch direkten oder indirekten Kontakt von Lebewesen zu Lebewesen und beschreibt, wie leicht oder schwer der Erreger auf den verschiedenen, jeweils erregertypischen Infektionswegen übertragen werden kann, beispielsweise aus einer Wunde, einem Körpersekret oder über ein atembedingtes Aerosol. Kontagiosität ist damit eine Größenangabe der Möglichkeit, bei Kontakt zu diesem Erreger aus einem betroffenen Gebiet ihn auf andere Personen zu übertragen. Die Kontagiosität ist unter anderem bestimmt durch die im Labor bestimmte Anzahl neugebildeter Pathogene pro Zelle (engl. burst size, resultierend in einer Dosis, gelegentlich stattdessen auch in einem Titer), die minimale Infektionsdosis und den epidemiologischen R0-Wert (siehe auch Basisreproduktionszahl) des Pathogens. Ein Maß für die Ansteckungsfähigkeit (Kontagiosität) eines Krankheitserregers bei Erstkontakt ist der Kontagiositätsindex. Dieser beschreibt jenen Anteil einer nicht-immunen Population, bei dem es nach Kontakt mit einem Krankheitserreger zu einer Infektion kommt.
RubrikAusbildung zurück
ThemaGefahren an der Einsatzstelle32 Beiträge
AutorHube8rt 8K., Wassenberg / NRW353586
Datum06.08.2006 13:15      MSG-Nr: [ 353586 ]15954 x gelesen
Themengruppe:
  • Gefahren an der Einsatzstelle

  • Geschrieben von Gerrit SchulmeyerHAV, HBV, HIV fallen nicht in die nullchemischen Gefahren oder Erkrankungen
    was ist denn zwangsläufig immer die Wirkung einer B Gefahr ? Warum werden denn die BIO Risikogruppen immer anhang ihres "Krankheitspotential" ( Pathogenität und Kontagiosität ) bewertet ? Weil bei B die Erkranung als Wirkung im Vordegrund steht ?

    Irgendwie scheint es wohl einen großen Unterschied zur Bedeutung der GEFAHREN an der Einsatzstelle zu geben. Ich sehe das so, das es sich lediglich um die GEFAHREN, deren ERKENNUNG und VERMEIDUNG es geht. Und NICHT um doe möglichen Folgen, die dann wieder in eine andere Kategorie fallen. Also das wäre dann ein Teufelskreis.
    Wie sagte neulich ein Kollege - Schuster bleib bei deinen Leisten.
    Ich nehme mal das Beispiel "B". Es geht doch wirklich nur um die Erkennung der Gefahr. Viele (leider viel zu viele) glauben, das es bei ihnen keine BIO Gefahr gibt, weil sie kein BIO Labor haben. Für mich ist die Gefahrenmatrix ein Memo an welche Gefahren ich mich orientieren muß und versuchen muß, diese für meine Einsatzkräfte zu minimieren.
    @ Gerrit - Bei HAV. HBV, HIV usw. steht für mich die biologische GEFAHR im Vordergrund - die Erkrankung kann eine möglich Folge sein. Aber wenn ich die Gefahr erkenne und entsprechend reagiere, wird es nicht zu einer Erkrankung kommen. Also ist m.E. die Gefahr der Erkrankung zweit,- bis drittrangig. Außerdem ist die Gefahr an der Est E=Erkrankung nicht nur für die Einsatzkräfte präsent.


    Gruß Hubert

    Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
    Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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