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Thema | Führungskräfte und aufräumen... | 61 Beiträge | ||
Autor | Greg8or 8G., Mannheim / BaWü | 353478 | ||
Datum | 05.08.2006 16:34 MSG-Nr: [ 353478 ] | 8700 x gelesen | ||
Hallo Welt, Geschrieben von Guido Lobermann So ähnlich ist auch die Regelung in Baden-Württemberg. Das steht zwar so im Gesetz, ist aber völlig unpraktikabel und entspricht auch nicht der FwDV 100. Aber die Juristen, die das mal so ins Feuerwehrgesetz geschrieben haben, hatten vermutlich wenig bis keine Ahnung von Einsatzabläufen. Das habe ich ja damit gemeint! Was im Gesetz steht, muss nicht unbedingt immer das praktikabelste sein. Wo wird denn die automatische Leitungsübernahme durch den Kdt überhaupt durchgeführt? Da könnte man fast nen neuen Thread aufmachen:"Fw-Gesetz vs. Einsatzpraxis" --- Alles was ich hier schreibe, kommt nur aus meinem Kopf Gregor Gehrke FF Mannheim, Abt. Feudenheim http://www.ff-feudenheim.de | ||||
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