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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Wenn die Sirene läuft ... | 80 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 353448 | ||
Datum | 05.08.2006 13:53 MSG-Nr: [ 353448 ] | 29873 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Würde mich nicht wundern wenn irgendein Bürger in einem solchen Fall mit einer Klage wegen Ruhestörung Erfolg haben würde. ... glaube ich nun primär nicht: denn einer der Wesenszwecke der Sirene ist nunmal "Alarmierung der Freiw. Feuerwehr" - und niemand zwingt eine Gemeinde für alle Fw-Angehörige Melder zu beschaffen (Klagen wegen monatlichem Problealarm gingen auch in der Regel schief) Geschrieben von Marc Dickey Seit wann haben wir in Hessen übrigens eine siebte BF??? ... nö - Rüsselsheim ist weiter FF mit hauptamtlichen Kräften ... Gruss Gerhard | ||||
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