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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Gefahren an der Einsatzstelle | 32 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 353363 | ||
Datum | 04.08.2006 18:13 MSG-Nr: [ 353363 ] | 16183 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Da vertreten andere aber eine ganz andere Meinung! Es wäre langweilig, wenn es nicht so wäre. Geschrieben von Ulrich Cimolino Da fragt man sich doch, ob die Mannschaft keine Menschen sind - und warum die an 3. Stelle nach den Tieren kommt? Ich hab weder die Gefahrenmatrix noch die darin festgelegte Reihenfolge erfunden, aber es macht chronologisch schon Sinn. Wenn ich mich unmittelbar nach dem Eintreffen schon um verletzte FA kümmern müsste, wäre grundsätzlich etwas verkehrt gelaufen. Geschrieben von Ulrich Cimolino Eine drohende Gefahr ist selbstverständlich auch zu beachten! Schon klar, ist aber im Falle der Verletzung/Erkrankung durch die anderen acht Punkte abgedeckt. Erst wenn ich mich oder andere Personen nicht vor Atemgiften, vor atomaren oder chemischen Stoffe, vor Einwirkung elektrischer Spannung, vor Einsturz oder Absturz, vor Explosion oder dem Aufkommen einer Panik schütze bzw. die genannten Gefahren beseitige, dann kann es zu Erkrankungen/Verletzungen kommen. Geschrieben von Ulrich Cimolino Sonst müsste ich mich ja im Chemieunfall kaum mit CSA schützen... Da schützt du dich gegen die Gefahren durch C damit E gar nicht erst auftritt. Geschrieben von Ulrich Cimolino Wo ist i.d.R. der Ort des Aufenhalts - bzw. der wohin man gehen will Aber ein wichtiges Kriterium; Weg und Ziel sind nämlich obligatorischer Bestandteil des Einsatzbefehls. Geschrieben von Ulrich Cimolino daher hab ich versucht, damals durch die Einfügung weiterer "Buchstaben" das Problem der Interpretationsvarianten zu verringern. Eine weitere Erweiterung halte ich für kontraproduktiv, mit neun Punkte ist m. E. die Grenze erreicht. Durch weitere Buchstaben geht das einfache Handling der Gefahrenmatrix im Rahmen der Erkundung verloren. Geschrieben von Ulrich Cimolino Kanns m.E. nicht sein, weil dann ist das keine Gefahr mehr, sondern schon eingetreten.. Doch, es ist eine Gefahr für den Verletzten. Im rechtlichen Sinne eine gegenwärtige Gefahr - schädigende Einwirkung bereits eingetreten oder steht unmittelbar bevor. Geschrieben von Ulrich Cimolino Was ist das dann überhaupt für eine Gefahr? E für Ertrinken kennt das Original ja nicht... So wie ich es geschrieben habe. Gefahr ins Wasser zu fallen --> Absturz Davor schützt man sich durch Abstand vom Wasser, durch Rückhaltesysteme, durch Schwimmwesten ... Ins Wasser gefallen, droht zu Ertrinken --> Erkrankung/Verletzung Da sind rettungsdienstliche Maßnahmen erforderlich Geschrieben von Ulrich Cimolino Das würde so pauschal dann auch für A bzw. C gelten. (Wenn wir mal die Strahlung aussen vor lassen.) Genau, und wenn wir uns mit geeigneten Maßnahmen vor A und C schützen, dann tritt E gar nicht erst ein. Geschrieben von Ulrich Cimolino Klasse, das ist eine Form der Erklärung, die mir hier noch nie untergekommen ist.... Man lernt eben nie aus ;-) Gruß Markus | ||||
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