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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Gefahren an der Einsatzstelle | 32 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 353289 | ||
Datum | 04.08.2006 09:06 MSG-Nr: [ 353289 ] | 16199 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Ist ein Stein auf einem Dach der droht abzustürzen, ein "A" für Absturz oder ein "E" für Erkrankung/Verletzung (für den der drunter steht). Da streiten sich wohl noch die Gelehrten. M. E. sind Gefahren durch Erkrankung/Verletzung nicht solche Gefahren, die auftreten können, sondern solche, die bereits für Menschen und/oder Tiere vorhanden sind. Daraus resultieren in der Regel eine vordringliche Rettung und medizinische Sofortmaßnahmen sowie die anschließende Versorgung. Beispiel: Die eingeklemmte Person nach VU oder der FA mit Rauchvergiftung. Die drohenden Gefahren für die Gesundheit sind durch die anderen Kriterien abgedeckt. Für dein o. g. Beispiel: Solange der Stein oben liegt, ist es eine Gefahr durch Absturz. Wenn der Stein gefallen ist und jemand getroffen wurde, dann muss sich der Einsatzleiter um das Problem Erkrankung/Verletzung kümmern. Geschrieben von Ulrich Cimolino da auch bei den anderen Gefahren natürlich immer die Gefahr der Erkrankung/Verletzung besteht. Ebend, aber zum Zeitpunkt der Betrachtung noch nicht gegeben sein muss. Wenn jemand ins Wasser zu fallen droht, ist er noch nicht erkrankt/verletzt, erst wenn er drin ist und Wasser geschluckt hat. Wer vor dem Bioinstitut steht ist noch nicht erkrankt/verletzt; erst derjenige, der ungeschützt reingeht und kontaminiert wird oder inkorporiert. Genau genommen ist Erkrankung/Verletzung keine Gefahr im eigentlichen Sinne (außer für den Betroffenen), sondern ein Kriterium für eine Gruppe von Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang zu ergreifen sind, nämlich die Rettung und die medizinische Versorgung. Die Einführung dieses "E" hatte wohl eher damit zu tun, dass Verletzte von Feuerwehrs gerne mal links liegen gelassen wurden, weil dafür ja der Rettungsdienst zuständig ist. Gruß Markus | ||||
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