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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Überhosen in NDS: Sind FUK und Dienstkleidungsverordnung bindend? | 17 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 352131 | ||
Datum | 28.07.2006 10:06 MSG-Nr: [ 352131 ] | 5953 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Hansmann In den UVV-Feuerwehren, den FUK-Infoblättern und der NDS Dienstkleidungsverordnung stehen diese ja bekanntlich drin, aber sind diese Quellen bindend? oder sind es nur Empfehlungen. Das sind natürlich nur Empfehlungen, weil es immer auf die Einsatzlage ankommt. Für bestimmte Einsatzlagen, dazu gehört der IA in eine unklare Gefahrensituation gehört die Überhose dann aufgrund der Gefahreneinschätzung allerdings bindend dazu. Steht keine zur Verfügung, würde ich mich persönlich in bestimmte Lagen gar nicht mehr begeben... Vgl. dazu unsere ausführlichen STellungnahmen zum Thema Wärmefenster etc. in www.atemschutzunfaelle.de ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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