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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Strafe bei nichtbeschaffter PSA? war: UVV - Schutzbehauptung für vieles ??? | 11 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 351238 | ||
Datum | 24.07.2006 10:52 MSG-Nr: [ 351238 ] | 3866 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Ingo Horn Hast Du zufällig ne Antwort auf meine Frage? Ich sehe das genau wie du. Geschrieben von Ingo Horn Lese ich falsch, verstehe ich was falsch, oder liege ich richtig und so wirklich hat sich darüber noch keiner Gedanken gemacht? Über was hat sich keiner Gedanken gemacht? Wenn eine Feuerwehr nicht die benötigte PSA beschafft, dann ist das eine OWi. Wenn eine Feuerwehr PSA beschafft, die nicht den entsprechenden Anforderungen genügt (z.B. dieser USA-Kram ohne Zulassung, den dubiose Händler hier verticken), dann ist das auch eine OWi. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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