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RubrikEinsatz zurück
ThemaStrafe bei nichtbeschaffter PSA? war: UVV - Schutzbehauptung für vieles ???11 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW351235
Datum24.07.2006 10:39      MSG-Nr: [ 351235 ]3849 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Ingo HornUnd ich hätte nicht gefragt, wenn die Antwort so einfach gewesen wäre ;)

Ok, ist ja gut. Hab auch meinen Irrtum erkannt:

Geschrieben von WKIPEDIA Im deutschen Sprachraum wird als Paragraphenzeichen ?§? verwendet, bezieht man sich auf mehr als einen Paragraphen werden zwei nebeneinandergestellt: ?§§?.

ich mach die Biege...


Gruß,
Christian Rieke

"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
(Albert Einstein)
***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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Strafe bei nichtbeschaffter PSA? war: UVV - Schutzbehauptung für vieles ??? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt