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Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRettungsdienst: minus 3 Prozent bei Fahrtkosten42 Beiträge
AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig / Niedersachsen349443
Datum16.07.2006 14:26      MSG-Nr: [ 349443 ]15591 x gelesen

Geschrieben von Stefan BrüningDann stellt sich aber auch nicht die Frage, ob es ein Notfall ist oder nicht.

Genau da liegt doch der Hase im Pfeffer.
Wo genau wird die Grenze gezogen zwischen einem Notfalltransport und einem Krankentransport. Ein Transfer zwischen zwei Krankenhäusern mit nem KTW ist denke ich klar. Wie sieht es aber mit ner KTW Einweisung aus? Da sind die Übergänge fließend.

Beim RTW Einsatz wird die Frage noch besser. Bei nem akuten HI wird kaum einer was sagen. Aber ab wann ist eine Schnittverletzung so schlimm, das es kein KT mehr ist?
Wer will das alles entscheiden? Der Sani auf dem KTW, der Assi auf dem RTW, ein NA, oder die Krankenkasse zwei Wochen später?

Also müssten man feste Grenzen ziehen, die einfachste wäre: "alles mit Dampf ist Notfalltransport, alles andere nicht".
Oder aber: Alles mit Transportschein ist ein Krankentransport.

Bei beiden Versionen entfällt die Stellungnahme, warum man einen Notfalltransport abrechnen möchte.



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