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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRettungsdienst: minus 3 Prozent bei Fahrtkosten42 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen349227
Datum14.07.2006 21:54      MSG-Nr: [ 349227 ]15473 x gelesen

Geschrieben von Sascha ElsserGenau, wenn der Arzt n Ktw angeordnet hat, wirds schwer was anderes abzurechnen, denn was auf m t-schein steht gilt halt.

Jain. Es gibt einige wenige Sonderfälle, wo z.B. eigentlich eine vorherige Genehmigung der Kasse nötig ist. In der Praxis ist das aber nunmal nicht immer möglich.

Geschrieben von Sascha ElsserAber wenns eine Einweisung ohne ärztliche Anordnung ist, dann lässt sich da recht leicht n Rtw draus machen

Ja.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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