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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRechte FF bei Absperrmaßnahmen29 Beiträge
AutorAndi8 G.8, Neusäß / Bayern348440
Datum11.07.2006 11:37      MSG-Nr: [ 348440 ]11657 x gelesen

Hallo zusammen,

verbessert mich wenn ich jetzt falsch liege aber ist es nicht so das nur die FW in Bayern verkehrsregelnde maßnahmen durchführen dürfen?? (Also bei Einsätzen)

Also bei uns im Umkreis ist es ganz normal das die FW das auch bei Veranstalltungen (Kirche, Sport....) übernimmt und auch den Verkehr umleiten darf, natürlich nur mit schriftlicher genehmigung der Stadt.


Gruß

Andi Greger

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