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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Umfrage: FW-Haltegurt | 131 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 347302 | ||
Datum | 06.07.2006 10:41 MSG-Nr: [ 347302 ] | 106697 x gelesen | ||
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Tach, Post! Geschrieben von Sven Tönnemann Wenn das so egal ist, warum verwendest Du das dann oben als Argument? Geschrieben von Sven Tönnemann Wo steht denn, dass es verboten ist? Was war denn mit dem Verbot seintens der gewerbeaufsicht Koblenz? Warum hat man denn die DIn 14926 durch die 14927 abgelöst? Warum vermeidebn es unsere Offiziellen seitdem tunlicht, die Wörter Haltegurt und Selbstrettung in einem Satz zu nennen? Geschrieben von Sven Tönnemann Der Feuerwehrhaltegurt ist ein für den Feuerwehrdienst zugelassenes und geprüftes Arbeitsgerät. Ach, ein Arbeitsgerät also? Warum reden dann alle von Persönlichen Schutzausrüstungen? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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