News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verwaltungsgericht: F nicht für Ölspur zuständig; Gefahr im Verzug kein Argument | 27 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8G., Weilerbach/RLP / | 347273 | ||
Datum | 06.07.2006 09:43 MSG-Nr: [ 347273 ] | 12599 x gelesen | ||
Man muss hier differenzieren. Ich halte es für unstrittig, dass von einer Ölspur eine Gefahr ausgeht. Steht auch so in dem von dir erwähnten Urteil drin. Damit ist der EInsatz der Feuerwehr gerechtfertigt. Aber: Mit der Absicherung der Ölspur sind die Gefahren beseitigt. Alles Weitere sind Folgemaßnahmen, für die die Straßenbaulastträger zuständig sind. Oliver | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|