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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerwaltungsgericht: F nicht für Ölspur zuständig; Gefahr im Verzug kein Argument27 Beiträge
AutorOliv8er 8G., Weilerbach/RLP / 347273
Datum06.07.2006 09:43      MSG-Nr: [ 347273 ]12599 x gelesen

Man muss hier differenzieren. Ich halte es für unstrittig, dass von einer Ölspur eine Gefahr ausgeht. Steht auch so in dem von dir erwähnten Urteil drin. Damit ist der EInsatz der Feuerwehr gerechtfertigt.

Aber: Mit der Absicherung der Ölspur sind die Gefahren beseitigt. Alles Weitere sind Folgemaßnahmen, für die die Straßenbaulastträger zuständig sind.

Oliver



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Verwaltungsgericht: F nicht für Ölspur zuständig; Gefahr im Verzug kein Argument - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt