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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mindestbreiten für Rettungswege bei Veranstaltungen im öff. Verkehrsraum | 3 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen | 346404 | ||
Datum | 01.07.2006 17:39 MSG-Nr: [ 346404 ] | 4060 x gelesen | ||
Hallo Claus, Geschrieben von Claus Kemp a) einen wöchentlich stattfindenden Markt Das wird das zuständige Ordnungsamt mit dem VB festlegen, zB in der Marktordnung. Geschrieben von Claus Kemp b) um den verbleibenden Verkehrsraum bei Außenbestuhlung einer Gaststätte. Ebenfalls die Gewerbeabt. des Ordnungsamtes, hier gibts aber ne klare Ansage in den §2,3 DVNBauO oder auch in den §§ 6 und 20 NBauO. Hier kannst es nachlesen. mkG Jörg Wißmann | ||||
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