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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | fremde Feuerwehrleute die im Ort arbeiten mit einbeziehen? | 35 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 346016 | |||
Datum | 29.06.2006 17:51 MSG-Nr: [ 346016 ] | 12470 x gelesen | |||
Eine spezielle/zahlenmäßige Regelung finde ich nicht unbedingt notwendig; dass der "Doppel-Fw-Angehörige" je nach Vorbildung mehr Ausbildungsveranstaltungen besuchen muss, muss er wissen. Besonders wenn es um Einsatzfahrzeuge geht (RW, DLK u.ä.) die er von seiner Stammfeuerwehr nicht kennt. Es sollte zumindest sichergestellt (und gegenüber beiden Wehren bellegbar) sein, daß der betreffende FA die Mindestanzahl von 40 Ausbildungsstunden erreicht. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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