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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Vorhaltung von Wasser für eine BAB ??? | 35 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 344788 | ||
Datum | 23.06.2006 17:02 MSG-Nr: [ 344788 ] | 17693 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Martin Gorski: keine Ahnung, die Kommune als Träger der FW? ... sicherlich macht man ("die Feuerwehren") sich auch in Nds. in den meisten Orten Gedanken über einen "BSBP" - eine gesetzliche oder VO-Grundlage gibt es für so etwas "extravagandes und kompliziertes" wie einen BSBP (wie aus anderen BL bekannt) allerdings nicht - hier greift nur die MindeststäkeVO mit ihren Gemeindegrößebezogenen (Einwohner) Regelungen. Aber wie vereinbart sich das mit dem Niedersächsischen brandschutzgesetz wo doch steht....hat für die Aufstellung und Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr zu sorgen... Problem, siehe oben. Legen wir dann aber nicht Gewichtung falsch? Ich denke das doch Verkehrsunfälle mit Tankzügen etc recht häufig passieren können. Das mag sein - ein Folgebrand ist allerdings die Ausnahme. Ansonsten schrieb ich ja bereits - für welche Szenarien soll eine BSBP oder eine "leistungsfähige Feuerwehr" ausgelegt sein - Feuer PKW außerorts, LKW, Tanklastzug-Straße, Tankwagenzug-Schiene, Flugunfall...? Das ist viel , 6 x 24/50... ich denke das wir in unserer Region sehr gut aufgestellt sind... Jepp, wobei die Achse H - BS speziell bzw. die gesamte Region, zusätzlich mit CE / GF nördlich und mit SZ / HI / WF / GS südlich, sicherlich als Ballungsraum für das "Flächenland" NDS eher eine Ausnahme darstellt. Gruß Daniel | ||||
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