| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Einsatzfahrt mit SoSi, was ist erlaubt?? | 38 Beiträge | ||
| Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 344527 | ||
| Datum | 22.06.2006 15:09 MSG-Nr: [ 344527 ] | 15968 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Sebastian Hodapp
Ok, nach deiner Argumentation müsste man bei Menschenleben in Gefahr am besten ganz darauf verzichten Sonderrechte in Anspruch zu nehmen. Denn wenn ich mich an alle Verkehrsregeln halte, an roten Ampeln stehen bleibe, usw habe ich die nahezu 100%ige Gewissheit, dass ich ankomme und die Leute nicht wegen eines möglichen Unfalls der FW auf ein weiteres LF warten müssen. Nur ob sie noch leben, wenn ich mit 5 min Verspätung, die Sonderrechte im Berufsverkehr schon mal ausmachen können, ankomme lassen wir mal dahingestellt... Es ist einfach die richtige Mischung gefragt. Das beginnt mit der Auswahl der Fahrer, da nun mal nicht jeder Charaktertyp als Maschinist geeignet ist über die Ausbildung (meine Fahrstundenanzahl für den C Führerschein war echt ein Witz), ständige Fortbildung (am besten wirklich an Simulatoren oder zumindest Sicherheitstraining) und die Routine, die man durch viele Alarmfahrten bekommt. Letztlich sind an diesen Unfälle oft auch die Ausbilder mit schuld, die weder die Gefahren solcher Alarmfahrten noch die Rechtslage richtig vermitteln (die regelmäßigen Forumsanfragen zum Thema Sonderrechte illustrieren dies wunderbar). Und selbst wenn das alles richtig ist, dann wird es immer wieder FM geben, die beratungsresistent sind. Manche werden dann durch ein Beinahe-Unfall ruhiger und andere haben diese Glück/Pech nicht, soetwas zu erleben. Die fahren dann immer so weiter, weil es ja immer gut gegangen ist. Aber die gehören gnadenlos aussortiert, weil sie nicht nur sich selbst sondern auch andere gefährden. Aber selbst das wird in manchen Wehren schon schwierig, wenn insgesamt nur 3 Fahrer vorhanden sind... Nur zur Klarstellung: diese Aussagen bezieht sich keinesfalls auf den aktuellen Unfall. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|