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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaEhrlichkeit bzgl. LEistungsfähigkeit282 Beiträge
AutorPaul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt344413
Datum21.06.2006 23:30      MSG-Nr: [ 344413 ]248265 x gelesen

Geschrieben von Michael ZelenyGeschrieben von Christian SchorerWer sagt das es sowas nicht gibt?


Ich! So wie in anderen Ländern wie NRW o. Sachsen-Anhalt gibts sowas nicht! Jedenfalls nicht vom Land vorgeschrieben!


(gemeint sind "Bedarfs- und Entwicklungsplanungen")

Ähem, junger Mann,

die Musterdienstanweisung an die Wehrleiter und deren Stellvertreter, die auch von allen Kommunen übernommen wurde schreibt vor, dass die Wehrleitung jährlich einen Brandschutzbedarfsplan fachgerecht zu erstellen hat.

Selbst die Verwaltungsgemeinschaften und Einheitsgemeinden entwickeln fortlaufend Konzepte um die Schlagkraft und die Verfügbarkeit möglichst auf gleichem Niveau zu halten.

Wenn Du es wünschst, kann ich Dir gern einen solchen Bedarfsplan zukommen lassen.
Da steht nicht nur drauf was sich die Feuerwehrangehörigen wünschen...das ist eine Strukturanalyse anhand der gegebenen Risiken vor Ort.

Was am Ende umgesetzt werden kann ist die andere Frage. Aber leere kommunale Kassen sind nun kein rein sachsen-anhaltisches Problem, oder?



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