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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Sprechfunkerlehrgang | 56 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 343702 | ||
Datum | 18.06.2006 21:40 MSG-Nr: [ 343702 ] | 13314 x gelesen | ||
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Geschrieben von Gerhard Bayer Ich halte es schon für wichtig zu vermitteln Wieso muß er das wissen? Der gemeine FA hat nicht von sich aus irgendwas umzuschalten. Wenn dies notwendig ist, wird ihm das schon gesagt. Das Umschalten auf Befehl sollte er dann natürlich können. Fällt für mich unter Geschrieben von Peter Schmid - das FuG einschalten und bedienen können Geschrieben von Gerhard Bayer Und dazu gehört halt auch ein wenig Rechtskunde Na ja, mit ein wenig kann ich leben. Geschrieben von Gerhard Bayer und ein wenig Physik. Ne, wirklich nicht. Beispiel 1: Auf meinem GF-Lhg. war ein Teilnehmer, der nicht imstande war, die Einsatzmeldung entgegenzunehmen, weil er weder Ahnung vom Aufbau eines Funkgesprächs, noch vom Aufbau von Funkrufnamen hatte. Beispiel 2: Vor etwa einem halben Jahr wurden wir zu einem Einsatz in einen Gemeindeteil alarmiert. Die örtlich zuständige Ortsteilwehr war weder an der Einsatzstelle zu sehen, noch am Funk zu erreichen. Später stellte sich raus: Es waren satte zwei Mann am GH und keiner wusste, wie man das FuG einschaltet, so sperrte man den Laden wieder zu und ging nach Hause. Da liegen die wahren Probleme. Und solchen Leuten willst du mit physikalischen Grundlagen kommen? Vergiss es und sei froh, wenn die Mehrheit der FA das Gerät einschalten und halbwegs stotterfrei sprechen kann. Gruß Peter | ||||
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