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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wehrleiter | 6 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / | 342203 | ||
Datum | 05.06.2006 13:46 MSG-Nr: [ 342203 ] | 4963 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Höhne bei uns ist demnächst Wehrleiterwahl, da ich 16 Jahre alt bin aber schon mit zur Einsatzabteilung an den Ausbildungsdiensten teilnehme, wollte ich Fragen ob ich bzw. auch die Jugendfeuerwehr mit an der Wehrleiterwahl mitbestimmen können und so mit unseren Wehleiter aussuchen können, Für wen wäre es möglich für mich oder auch mit für die Jugendlichen der Jugendfeuerwehr? Hängt vom Bundesland ab. Hier in BY dürfen JF-Angehörige ab 16 Jahren an der Wahl teilnehmen. Wie es in deinem Bundesland aussieht, sagt dir das entsprechende FW-Gesetz bzw. die Ausfrührungsbestimmungen dazu. Wenn es dort nicht explizit geregelt ist gilt u.U. die Satzung deiner FW. Gruß Peter | ||||
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