News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Straßenverkehrsordnung
Dienstanweisung
Technisches Hilfswerk
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzfahrt nach StVO?25 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / 341714
Datum02.06.2006 13:19      MSG-Nr: [ 341714 ]13352 x gelesen

Geschrieben von Katja MidunskyJa, so komische "Dienstanweisungen" schwirren im ganzen Land durch die Gegend. Ändert aber nichts daran, dass sie die Rechte aus der StVO nicht einschränken können.





Das nicht. Aber wenn der Dienstherr im Widerspruchsverfahren zum Bußgeldbescheid (oder in einem anderen Verfahren) mit Hinweid auf die DA (oder beim THW RV) einfach nicht bestätigt, daß die Inanspruchnahme der Sonderrechte zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten war, sondern er genau das Gegenteil schreibt?





Geschrieben von Katja MidunskyUnd selbst wenn man davon ausgeht, dass diese Dienstanweisung konkludent meint, die Sonderrechtsfahrt sei nicht dringend geboten, dann bleibt die Frage offen, woher man das "dringend geboten" plötzlich nehmen will, wenn man in der Untekunft angekommen ist und in einem THW-Fahrzeug sitzt, wenn man es vorher abgelehnt hat...



Weil ein Unterschied besteht ob es sich um ein (voll)besetztes Einsatzfahrzeug mit entsprechender Ausrüstung handelt oder ob es um einen einzelnen Helfer geht der, nur ein Rädchen im Getriebe ist und wenn er nicht gerade der letzte Mann ist der auf dem Fahrzeug fehlt es auch keine Relevanz hat ob er eine Minute früher oder später ankommt.







Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!



Christian Fischer

Wernau





P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de




Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.268


Einsatzfahrt nach StVO? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt