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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt nach StVO? | 25 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / | 341710 | ||
Datum | 02.06.2006 13:15 MSG-Nr: [ 341710 ] | 13411 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Katja Midunsky Alle anderen Juristen in Deutschland (sowohl Rechtsprechung als Literatur) sind sich aber eigentlich einig darüber, dass Sonderrechte in Anspruch genommen werden dürfen. Der Zusatz "Unter gebührender Rücksichtnahme" ist dabei aber doch AFAIK extrem wichtig. Kleines Beispiel aus der Erzählung eines Polizisten: Der FA wurde alarmiert und ist wohl recht zügig auf ner Hauptstraße unterwegs gewesen. Hat eine Fahrzeugschlange überholt und einen Linksabbieger aus der Schlange von der Straße geputzt. Der FA hat sich dann auf Sonderrechte berufen, was wohl ein wenig ungünstig war, da die Ermittlungsrichtung dann Richtung Vorsatz ging. Wie die Geschichte ausgegangen ist, kann ich leider nicht sagen. Die Erzählung war IMHO recht glaubwürdig. Will sagen, solange es um mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen geht, sollte die Sonderrechts-Geschichte hinhauen. Ganz andere Probleme hat man allerdings, wenn es zu einem Schaden oder sogar Personenschaden kommt. Richtig? Und wenn man sich das vor Augen hält und dazu Geschrieben von Katja Midunsky Ob das sinnvoll ist (stell dir vor, du hast mit Sonderrechten 30 sek rausgeholt. Die sind spätestens dann wieder weg, wenn du auf der Wache auf die restlichen Kollegen warten musst, bis das Fahrzeug voll ist...) ist wieder eine ganze andere Frage. sieht, frag ich mich, warum alle so geil auf Sonderrechte im Privat-PKW sind. Gruß, | ||||
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