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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt nach StVO? | 25 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / | 341650 | ||
Datum | 02.06.2006 09:51 MSG-Nr: [ 341650 ] | 13550 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Marcel Kessler Kaaaaaaaaaaaaaaaatjaaaaaaaaaaaa?! ;-) Wollte mich eigentlich aus dieser Diskussion raushalten aber wenn ich so laut gerufen werde.... :o) Ganz einfach deshalb, weil es für mich nichts mehr zu diskutieren gibt. Das Urteil vom OLG Frankfurt (keine Sonderrechte, da nur vorbereitende Tätigkeit) ist bisher das einzige mir bekannt in seiner Art. Wohnst du in diesem Einzugsbereich wäre ich mit Sonderrechten sehr vorsichtig. Alle anderen Juristen in Deutschland (sowohl Rechtsprechung als Literatur) sind sich aber eigentlich einig darüber, dass Sonderrechte in Anspruch genommen werden dürfen. Ob das sinnvoll ist (stell dir vor, du hast mit Sonderrechten 30 sek rausgeholt. Die sind spätestens dann wieder weg, wenn du auf der Wache auf die restlichen Kollegen warten musst, bis das Fahrzeug voll ist...) ist wieder eine ganze andere Frage. Sven und ich versprechen, dass wir uns mit dem Schreiben des Juristen- Feuerwehrbuchs beeilen, dann gibt es das schön zum Nachlesen :-) Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." | ||||
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