Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einsatzfahrt nach StVO? | 25 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8P., Iserlohn / | 341608 |
Datum | 02.06.2006 02:46 MSG-Nr: [ 341608 ] | 13423 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Feuerwehr
Wie schon einige vor mir sagten hat es diese diskussion schon ewige male gegeben allerdings bin ich bis jetzt noch zu keinem klaren Urteil gekommen bzw ich mach das was mir von meiner Fw gesagt wird und das heißt ganz klar Sonderrechte aber aufpassen.......In einem anderen Thread habe ich bereits berichtet das ein FA in einer Nachbarstadt die aber zu unser FW gehört auf dem weg ins Gh in die DL gefahren ist.....wies in der zeitung stand wird der schaden von einer kasse (kein plan wie die heisst) reguliert. Was nen Dachaufstzer bringen soll weiß ich nicht weil noch nie gesehen und noch nie von jemandem gehört. Es gibt allerdings Kreuzungen bei mir inner Stadt wo ich nach Alarmierung sicherlich nicht bei rot rüber fahren würde weils einfach dumm wäre...selbst nicht mit dachaufsetzer;-) (selbst wenn ich einen hätte)
so shortDon´t breath under water
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