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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaKosten freiwillige Feuerwehr72 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / 341157
Datum30.05.2006 16:43      MSG-Nr: [ 341157 ]22712 x gelesen

Geschrieben von Ulrich CimolinoZum rechtlichen Problem bzw. zur Wertung der Vorhaltepflicht:

Irgendwie scheints da entweder ein Wahrnehmungsdefizit beim Gesetzgeber in BaWü oder eine Auslegungsdiskrepanz seiner Meinung bei den Postern zu geben, weil sonst würde ja der genannte Fall der Gemeinde ohne Feuerwehr in BaWü unmöglich sein....




Nun ja, zum einen gibt es bekanntlich zu jeder Regel eine Ausnahme, zum Anderen hatten wir bis vor nicht allzu langer Zeit ein ähnlich restriktives FSHG, welches nun durch einen zusätzlichen Absatz im § 1 die kommunale Zusammenarbeit scheinbar erst ermöglicht. Möglich war das aber schon vorher durch das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit und die Änderung hatte lediglich klarstellenden Charakter.



Gruß

Sven


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