News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kosten freiwillige Feuerwehr | 72 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8B., Horst / | 341145 | ||
Datum | 30.05.2006 15:13 MSG-Nr: [ 341145 ] | 23025 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Christoph Güthner--- Ich bin mir absolut sicher, dass ein "Mitversorgen lassen" von einer Berufsfeuerwehr deutlich teurer sein muss, da ja durch die Abschaffung der FF die ganzen ehrenamtlich geleisteten Stunden wegfallen würden und man diese über das Entgelt an die BF bezahlen müsste und dann nicht einmal nur die Einsatzstunden sondern auch die Stunden des Trainings, der Ausbildung. ... ich fürchte Du machst da einen Denkfehler. Ehrenamtliche Arbeit bei der FFw ist nicht notwendigerweise für die Gemeinde kostenlos - zumindest nicht in dem Bundesland wo ich wohne. §11 BrSchG M-V lautet wie folgt: (1) [...] (2) Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen (einschließlich einer angemessenen Erholungsphase), Übungen und Lehrgängen entfällt für sie [Anm: gemeint sind die Mitglieder der FFW] die Pflicht zur Arbeits- und Dienstableistung. Der Arbeitgeber oder Dienstherr ist verpflichtet, für diesen Zeitraum das Arbeitsentgelt oder die Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die ohne die ehrenamtliche Tätigkeit üblicherweise erzielt worden wären. Dem privaten Arbeitgeber wird der Betrag auf Antrag durch die Gemeinde erstattet. Beruflich selbständigen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren wird der Verdienstausfall auf der Grundlage einer Verordnung durch die Gemeinde erstattet. Die Teilnahme an Übungen und Lehrgängen ist dem Arbeitgeber oder Dienstherren unverzüglich mitzuteilen. (3) [...] Soweit die Theorie - in der Praxis gebe ich Dir was meine Gemeinde betrifft weitgehend Recht: Kaum ein Arbeitgeber /Selbstständiger stellt einen Antrag auf Erstattung - de facto bekommt meine Gemeinde also die ehrenamtliche Arbeit doch umsonst, aber verlassen kann sich die Gemeinde darauf nicht ? das kann sich u.U. ganz schnell ändern. Wie das in anderen Bundesländern aussieht kann ich nicht beurteilen. P.S.: Alles oben gesagte ist so zu verstehen wie es gemeint ist. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|