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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Kreisbrandmeister
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBF in ´nicht kreisfreien´ Städten20 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / 338947
Datum13.05.2006 12:41      MSG-Nr: [ 338947 ]7878 x gelesen

Hi,



Geschrieben von Sven TönnemannFür kreisangehörige Gemeinden ist Aufsichtsbehörde der Kreis nach § 32 Abs. 1 FSHG NW.



Nur zum Verständnis: Es handelt sich doch auch um eine fachliche Aufsicht. Kann es dann nicht sein, dass sich der Kreis der Fachkraft, also dem KBM, bedient, die eh vorhanden ist? Oder wo kommt dann die fachliche Aufsicht her?

Gruß,

Christian Rieke



"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."

(Albert Einstein)

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***


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