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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerschutzabgabe27 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / 337108
Datum27.04.2006 19:01      MSG-Nr: [ 337108 ]11615 x gelesen

Geschrieben von Sven TönnemannHast Du nicht ziemlich viele Worte dafür aufgewendet, um weiter oben in Deinem Beitrag darzulegen, warum es nicht dasselbe ist?





Nein. Man muß zwei Ebenen trennen.

Die erste Ebene ist das, was beim Begünstigten ankommt.

Und das sollte bei beiden Systemen das selbe sein. Sprich alle Personen der selben Grundgesamtheit sollten unterm Strich die selbe Begünstigung bekommen.





Die andere Ebene ist die Frage, auf welchem Weg das Geld ankommt, welche Probleme es auf diesem Weg geben kann, welche Verwerfungen es auf dem Weg dahin geben kann.





Wenn ich jedem Begünstigsten 1000?/ Jahr an Anerkennung zu Teil werden lassen will, dann ist das für ihn das selbe egal ob als direkte Zahlung, Erstattung oder Verzicht auf eine Zahlungsverpflichtung.



Für mich der diese Anerkennung gewähren soll ist es aber je nach gewählten Weg unterschiedlich aufwändig, diese Anerkennung allgemein allen zu Begünstigenden und speziell eben auch mit gleichem Wert zukommen zu lassen.





Geschrieben von Sven TönnemannDas System der Erstattung würde insofern weniger ausschütten als das der Direktzahlung. Oder habe ich da was Mißverstanden?



Ja. Das ist zu erwarten. Da zunächst mal alle diejenigen die heute keine Steuern zahlen nichts davon haben.

Das sollte ja aber nicht Ziel eines solchen Systems sein (denn das würde erheblche Unzufriedenheiten auslösen).

Dazu kommt, daß bei einem steuerlichen System bei dem z.B. ein zusätzlicher Freibetrag gewährt wird dieser i.d.R. auf die Bemessungsgrundlage angewandt wird und damit einkommensabhängig über die Progression unterschiedliche Auswirkungen hat.







Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!



Christian Fischer

Wernau





P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de


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