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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerschutzabgabe27 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / 337022
Datum27.04.2006 12:24      MSG-Nr: [ 337022 ]11706 x gelesen

Geschrieben von Matthias BesemerNein, es ist eben nicht egal.



Ist es. Ob ich im Jahr einen Betrag von sagen wir 1.000? über einen Freibetrag nicht an Steuern zahle (bzw. ihn über die Antragsveranlagung wieder bekomme) oder ob ich ihn am Ende des Jahres direkt vom Dienstherrn ausbezahlt bekomme ist für das Ergebnis das selbe.

Meine Leistung ist nicht mehr ehrenamtlich.



Dazu kommt bei der Steuerproblematik, daß all diejenigen die sich in Deinem Modell betätigen aber deren Steuerlast heute schon = Null ist (z.B. Personen ohne eigenes steuerpflichtiges Einkommen wie Schüler, Studenten, Partner ohne Einkommen und getrennter Veranlagung,... von diesem System überhaupt nicht erfaßt werden.



Das nächste Problem ist die Frage, ob der FM, der in einer Wehr mit TSA alle 4 Wochen die Riegelstellung beim Scheunenbrand übt finanziell gleich "anerkannt" werden soll/ kann, wie derjenige FM der sich in einer Wehr mit X Sonderfahrezugen 2-3 x wöchentlich in verschiedenen Funktionen (ggfs. noch FüPersonal,...) den Wolf arbeitet (und nein, ich will die TSA Wehren nicht herabsetzen, aber es gibt da schon unterschiede.



Das alles könnte (wenn man schon finanzielle Anreize ins Spiel bringt) mit einem System von Zahlungen wesentlich effizienter geregelt werden.





Geschrieben von Matthias BesemerVielmehr sollte diese Anerkennung mittels einer Entlastung in bestimmten Bereichen erfolgen. Das kann eben durch Steuer-/Abgabenvergünstigungen oder Sachleistungen erfolgen.



Ich habe studienbedingt meine ersten "richtigen" Steuern vom Einkommen so ca. mit 25 bezahlt. War da aber schon 7 Jahre in der FF engagiert. Diese 7 Jahre hätte ich nach Deinem Modell nichts von der Anerkennung gehabt.





Geschrieben von Matthias BesemerDu wolltest "einen Betrag X auszahlen".





Nochmal. Ob ich Geld das ich zahlen müßte nicht zahle bzw. es am Ende des Jahres von bereits gezahltem Geld erstattet bekomme oder ob ich einfach nur am Ende des AJhres Geld bekomme ist für die Systemwirkung 1:1 die selbe, nur ist die blanke Zahlung verwaltungstechnisch und was die effizient betrifft wesentlich einfacher zu handhaben.



Beide! Modelle würden jedoch eine Abkehr vom jetzt bestehenden ehrenamtlichen System bedeuten.





Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!



Christian Fischer

Wernau





P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de




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