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Thema | ICAO-Richtlinie Flughafenfeuerwehr | 3 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8C., Zweibrücken / | 335956 | ||
Datum | 21.04.2006 00:04 MSG-Nr: [ 335956 ] | 4215 x gelesen | ||
Hallo, naja Grundlage ist "ICAO Annex 14 Airport Services Manual Part 1 Rescue and Fire Fighting " dort erfolgt eine Einteilung nach Rumpflänge und Rumpfbreite in Kategorien im moment in folgende : CAT 1 0m bis ausschließlich 9m Rumpfbreite max. 2m CAT 2 9m bis ausschließlich 12m Rumpfbreite max. 2m CAT 3 12m bis ausschließlich 18m Rumpfbreite max. 3m CAT 4 18m bis ausschließlich 24m Rumpfbreite max. 4m CAT 5 24m bis ausschließlich 28m Rumpfbreite max. 4m CAT 6 28m bis ausschließlich 39m Rumpfbreite max. 5m CAT 7 39m bis ausschließlich 49m Rumpfbreite max. 5m CAT 8 49m bis ausschließlich 61m Rumpfbreite max. 7m CAT 9 61m bis ausschließlich 76m Rumpfbreite max. 7m CAT 10 76m bis ausschließlich 90m Rumpfbreite max. 8m daraus ergeben sich folgende Löschmittelmengen und Anzahl der Fahrzeuge: Für das Feuerlösch und technische Rettungswesen auf Regionalen Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätzen mit Linien und/oder Pauschalflufverkehr hat der Bund und die Länder eine gemeinsame Empfehlung im Dezember 2004 heraus gegeben. Siehe hier NFL , wenn ich noch was vergessen habe können mich ja die Kollegen aus FDH, STR, ETNG ergänzen. MfG | ||||
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