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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Zu schnell - Bussgeld - Austritt - Vorwürfe gegen Stadtverwaltung | 47 Beiträge | ||
| Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 893258 | ||
| Datum | 10.06.2026 13:30 MSG-Nr: [ 893258 ] | 427 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Henning K. Interessant, ein anderer Artikel liest sich fast so, als ob er über eine andere Verhandlung berichten würde......... Wirklich interessant, denn in diesem Artikel stehen folgende Sätze: Übrigens: 60 weitere Fahrzeuge wurden an diesem Tag geblitzt. Im Verfahren stellte sich heraus, dass mehrere Verkehrszeichenpläne existierten: In einem war Tempo 30 vorgesehen, in einem späteren fehlte das Schild. Das Ordnungsamt hielt die Beschilderung dennoch für ordnungsgemäß. Das Gericht sah das anders. Wegen des Fehlers bei der Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung fehle jedoch die rechtliche Grundlage für den Bußgeldvorwurf. Das würde bedeuten das evtl. bei 60 Kraftfahrern die alle schneller als Tempo 30 km/h gefahren sind im Nachgang von Amts wegen zu prüfen wäre, in wie weit ein Bußgeld zu Recht verhängt wurde. Oder sehe ich das falsch? "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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