| Rubrik | Katastrophenschutz |
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| Thema | Zivil- und KatS im Schwarz-Roten Koalitionsvertrag | 51 Beiträge |
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 893195 |
| Datum | 02.06.2026 09:40 MSG-Nr: [ 893195 ] | 453 x gelesen |
| Infos: | 21.05.26 Eckpunkte Pakt für den Bevölkerungsschutz
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Berufsfeuerwehr
Kreisbrandmeister
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Guten Tag
Geschrieben von Johann M.
Gibt ja auch Kreisbrandmeister die bei einer BF z.b. sind.
In BaWü nicht, da sind die KBM lt. Feuerwehrgesetz § 23 als Feuerwehrtechnische Beamte des Landkreises:
[...]
(1) Jeder Landkreis bestellt einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister und einen oder mehrere Stellvertreter. Die Stellvertreter sind für die Dauer von fünf Jahren als Ehrenbeamte zu berufen
[...]
Bei den stv. KBMs mag das vorkommen.
Interessant zur Thematik: Wo wird in V-Fall ein lt. Mitarbeiter eines Energieversorgungsunternehmen (KRITIS), der auch Reserveoffizier und Zugführer bei einer FF ist verwendet ? Hat da die Bundeswehr das Vorrecht ?
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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