| Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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| Thema | Plötzlich heult die Sirene, doch der Fahrer fehlt: Wer fährt im Notfall das Feuerwehrauto? | 30 Beiträge |
| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 893030 |
| Datum | 18.04.2026 17:19 MSG-Nr: [ 893030 ] | 591 x gelesen |
Fahrerlaubnisverordnung
Fahrerlaubnisverordnung
Tragkraftspritzenfahrzeug
Hallo,
Geschrieben von Jürgen M.auf welcher Rechtsgrundlage?
auch in der FeV gibt es einen Ausnahmeparagraphen, §74 Abs. 5:
Geschrieben von FeV Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.
Allerdings dürfte das im Zweifel Probleme geben, nachzuweisen, dass man die öffentliche Sicherheit und Ordnung gebührend berücksichtigt hat, wenn jemand ein Einsatzfahrzeug fährt, der für diese Fahrzeugklasse nicht die nötige Fahrerlaubnis hat. Das könnte noch der Fall sein, wenn jemand freiwillig auf die entsprechende Fahrerlaubnis verzichtet hat, jemand aktuell gerade ein Fahrverbot hat oder wenn das auf 4t aufgelastete TSF dann halt mal von einem auf 3,5-Tonnern geübten Klasse-B-Fahrer an die E-Stelle zum Wohnungsbrand mit Menschenrettung gefahren wird und diese Wehr auch die erste ist und nicht die 13. Verstärkung, die nachalarmiert wird. Sonst wäre dem potentiellen Fahrer auch tunlichst zu raten, das Fahrzeug nicht zu fahren...
Gruß,
Michael
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