Hallo!
Geschrieben von Bernhard D.Sehe das Fallbeispiel eher theoretisch an, gabs wirklich dokumentierte Fälle davon ?
Mir sind keine Fälle bekannt in denen ein "fremder" Fahrer zwangsrekrutiert wurde.
Wer ein reales Beispiel kennt, dann bitte mal posten.
Geschrieben von Bernhard D.Aber ich sehe das mal praktisch, ist es nicht einfacher und verläßlicher mit einem Funkspruch die Leitstelle um Ersatzalarmierung zu ersuchen, als vom Feuerwehrhaus auf die Straße zu rennen, auf einen vorbeifahrenden LKW zu warten, ihn anzuhalten, dem Fahrer die Situation erklären -falls er das überhaupt sprachlich versteht-, ihm im FW-Haus vor dem Ausrücken kurz ins FW-Fahrzeug einweisen und dann mit einem evtl. nervösen oder unter Streß stehnden fremden LKW u.U. Ruckartig zur E-Stelle zu zuckleln ?
Genau dieser Meinung bin ich als Führungskraft auch. Schließlich trägt man auch die Verantwortung dafür das Mannschaft und Gerät dort ankommen wo sie hin müssen. Und das möglichst unbeschadet.
Da die meisten FGH hier bei uns nicht gerade an den üblichen LKW-Routen stehen, wird in der Regel der Einsatz gelaufen sein bevor man den passenden Fahrer findet.
Geschrieben von Christian R.Polizei dazu holen (Feststellung Personalien)
Wenn dann die Pol nach X-Minuten eintrifft habe ich aber immer noch keinen Fahrer.
Und zum Rest, gibt es Beispiele? Wie wurde in den Fällen agiert?
Geschrieben von Christian R.Gemeinde haftet, grobe Fahrlässigkeit würde ich hier nicht sehen (wegen Regress), weil er sonst auch nicht LKW fahren dürfte.
Könnte ein Gericht auch anders sehen.
Ist mir alles zu schwammig. Und die Argumentation mit Gesetzen und Verordnung die man anwenden kann/darf, schön und gut. Alles graue Theorie.
Kein Fahrer, Rückmeldung an die Leitstelle, andere Einheit alarmieren. Ist eine einfache Lösung die nicht jedem schmeckt, aber in solchen Momenten wohl die schnellste. Alles andere, ist wie gesagt, graue Theorie.
Ich lasse mich doch gerne eines Besseren belehren. Aber dann bitte mit konkreten und nachprüfbaren Fallbeispielen.
Es ist doch auch graue Theorie das ein Fahrer ohne entsprechende Fahrerlaubnis das Einsatzfahrzeug zur E-Stelle fahren darf aber nicht mehr zurück.
Gibt es auch da konkrete und nachprüfbare Fallbeispiele?
Gruß vom Berg
Jakob
"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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Geändert von Jakob T. [16.04. 19:32] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |