In BW gibt das Feuerwehrgesetz vor, dass die Gemeinde die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gegen Haftpflicht in Höhe von min. 15 Mio. versichern muss.
Da die Feuerwehrangehörigen bei ihrer Tätigkeit im Auftrag der Gemeinde tätig werden ist die der "Haftende" für alle Probleme gegenüber Dritten.
Unfallschutz genießt Du hier über die Unfallkasse BW; ergänzt um Leistungen der VwV IM "Ergänzung Unfallversicherung Feuerwehr".
Bin bei den Haftpflichtversicherungen nicht ganz auf dem laufenden Stand, aber sehr oft schließen Versicherungen eine Leistung aus, wenn andere verpflichtet sind zu leisten. So kann es also gut sein, dass Haftpflichtschäden die Du als Feuerwehrangehöriger anrichtest, nicht von Deiner Haftpflicht gezahlt werden, weil dafür eben in erster Linie der "Dienstherr" aufzukommen hat.
Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|