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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | RP: Katastrophenschutzverordnung und neue Feuerwehrverordnung veröffentlicht | 25 Beiträge | ||
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 891606 | ||
| Datum | 29.09.2025 18:39 MSG-Nr: [ 891606 ] | 846 x gelesen | ||
Guzen Tag Geschrieben von Sebastian K. Fahrzeuge und Ausrüstungen, die nicht der aktuellen FwVO entsprechen, dürfen (wie bisher) weiter verwendet werden - aber dem LfBK wird ausdrücklich das Recht zugewiesen, die Außerdienststellung anzuordnen. Was kann man da sich genau darunter verstehen ? Könnte das LfBK beispielsweise verlangen ein nicht Normgerechtes FW-Fahrzeug außer Dienst zu stellen ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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