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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Handyalarmierung ist doof ... | 11 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 891118 | ||
Datum | 01.08.2025 00:10 MSG-Nr: [ 891118 ] | 977 x gelesen | ||
Kann man sich den Begriff "Blackout" eigentlich noch gesetzlich schützen lassen? Dann könnte man jeden verklagen, der ihn für Ereignisse mit weniger als 50.000 Betroffenen und weniger als 6 Stunden Dauer verwendet... Alles darunter ist halt einfach ein Stromausfall. (Ich hoffe, die Hopfenernte ist nicht in Gefahr?!) | ||||
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