| Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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| Thema | 750er Pylone - war: Feuerwehrfahrzeuge zu teuer? ... | 29 Beiträge |
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 891107 |
| Datum | 31.07.2025 17:03 MSG-Nr: [ 891107 ] | 369 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
Geschrieben von Udo B.Es wäre sicherlich kein Problem, bundesweit für die in § 35 Abs. 1 StVO genannten Organisationen ähnlich der Regelung für Pannendienste (§ 45 Abs. 7a StVO) für die Absicherung von Einsatzstellen Regelungen zum Aufstellen von z.B. VZ610, VZ250, VZ101, etc. zu erlauben.
Gerne zur weiteren Verwendung mein schon Jahre alter Vorschlag:
Geschrieben von mir (irgendwann vor der Pandemie)
"§45 StVO
(7b) Die in §35(1) genannten Organisationen und die Besatzung von Fahrzeugen
gem. §35(5a) dürfen zur Eigensicherung, zur Absicherung
ihrer Arbeitsstelle und zur Sicherung des übrigen Verkehrs Arbeits- und
Gefahrenbereiche mit Verkehrseinrichtungen nach Anlage 4 Abschnitt 1 und den
Verkehrszeichen 250 und 222 absperren. Vor Arbeits- oder Gefahrenstellen dürfen
sie mit Gefahrzeichen (insbesondere Zeichen 101, 114, 124) und Warnleuchten warnen.
§35(8) gilt entsprechend."
Die Ausführung könnte man auf dem Wege der Verwaltungsvorschriften,
z.B. in der StVO-VwV näher regeln. Mein Formulierungsvorschlag dazu:
"zu §45 Absatz 7b:
Die eingesetzten Verkehrseinrichtungen und Warnleuchten müssen (soweit
anwendbar) den von der Bundesanstalt für Straßenwesen veröffentlichten
technischen Lieferbedingungen entsprechen. Verkehrseinrichtungen und
Verkehrszeichen müssen vollreflektierend sein. Abweichend dürfen an
Fahrzeugen angebrachte Verkehrszeichen mit eigener Lichtquelle
beleuchtet oder lichttechnisch erzeugt werden. Die Regelungen dieser
Verwaltungsvorschrift zu den §§ 39 bis 43 (Allgemeines über
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) gelten sinngemäß."
Mittelfristig wäre dann eine Aufnahme der zusätzlichen Möglichkeiten
in die FwDV1 ebenfalls anzustreben.
Wenn ich mir allerdings die aktuellen Entwicklungen in Sachen §36a und §44(2a) StVO und der StTbV anschaue, wäre das vermutlich zu einfach :-/
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| | 28.07.2025 16:42 |
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Sasc7ha 7H., Zusmarshause Feuerwehrfahrzeuge zu teuer? Marktgläubige Kartellhüter lassen keine Zweifel zu | |