Hallo,
Geschrieben von Martin D.Davon ab: Könnt ihr hier mal Beispiele dafür bringen, dass ein Richter "Gnadenlos" den OFM verknackt hat, weil er bei der Absperrung es nach Ausbildungsstand umgesetzt hat... aber net so schön war, wie wenn da drei VSA der STM stehen?
das ist nicht der Punkt. Irgendwann wird es halt mal sau dumm laufen, wenn ein Autofahrer die kleinen Hütchen (und was sich da alles tolles auf den Fahrzeugen findet, inkl. die Faltkegel, die so schön wenig Platz brauchen...) nicht erkennt und erkennen mag und in eine Einsatzstelle fährt, wo man ihn nicht haben will und am Ende ist es dann völlig Wurscht, ob das eine Einsatzstelle oder Arbeitsstelle ist.
Das Leben ist mies, wenn was passiert, dann wissen es alle, auch hier, besser und der Tenor wird lauten, dass man das naheliegende nicht getan hat. Bei uns in der Stadt war es ein "Naturspielplatz", wo es hinterher jeder hat kommen sehen hat, das der Baumstumpf umfallen muss und ein Kind erschlägt.
Die hohen Dinger stehen halt sicher auf der Straße, werden nicht von einem LKW weggeweht und wenn einer drüber fährt, dann merkt derjenige das ganz deutlich. Sollte man meinen. Am Ende dienen sie der Sicherheit der eigenen Einsatzkräfte.
Wie schon gesagt, in Bayern ist der Gebrauch kein Thema. Selbst bei einer Ölspur im Stadtgebiet. Wenn man eine Führungskraft hat, die beim Bauhof arbeitet, findet die Sicherung in Anlehnung an die RSA21 statt. Und es ist gut so, wenn man sich damit etwas beschäftigt. Das 1:1 umzusetzen ist nicht der Anspruch im Einsatz! Aber 100% des Verkehrs aus der Einsatzstelle ausschießen muss unser Anspruch sein, die 750er sind ein mögliches und nachweislich geeignetes Hilfsmittel. Dann habt man auch keine Thema mit Richter Gnadenlos.
Gruß
Dirk
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|