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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayern: Neue Altersgrenze: So kommt das bei der Feuerwehr an | 10 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 890890 | ||
Datum | 15.07.2025 11:07 MSG-Nr: [ 890890 ] | 931 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. gibt es eine Übersicht welche Altersgrenzen in den Bundesländern gelten? Wie weit die Übersicht des DFV noch aktuell ist ? Ansonsten mal die 16 Feuerwehrgesetze durchackern; mal eine Durchsicht meiner näheren Umgebung: -> Baden-Württemberg FwG § 13 Abs. 1 65 Jahre. Nach dem § 14 Abs. 2 FwG können die Angehörigen der Altersabteilung noch zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden, soweit sie die hierfür erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen. -> Bayern: 67 Jahre -> Hessen: 65 Jahre -> RLP: 67 Jahre Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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