News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Löschgruppenfahrzeug
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBMA-Alarme - war: Frust bei Feuerwehr: ...12 Beiträge
AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern890865
Datum10.07.2025 07:48      MSG-Nr: [ 890865 ]648 x gelesen

Servus,

von Wunschkonszert redet ja keiner.
Allerdings, schaut eine Kommune auf die andere.
Keiner möchte sich einen Schuh anziehen.
Die Gebühren werden mMn. nie wirklich berechnet, sondern nur bei anderen abgeschaut, mit dem Vermerk, daß das alles so machen.
Ergo wird sich hier nie etwas ändern.


Art. 28
Ersatz von Kosten
(1) 1Die Gemeinden können nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen Ersatz der notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1 und 2) oder durch Einsätze hilfeleistender Werkfeuerwehren (Art. 15 Abs. 7) entstanden sind; von der Festsetzung der Kosten kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn sie notwendig für eine Veranstaltung anfallen, die ehrenamtlich für das Gemeinwohl durchgeführt wird. 2Der Anspruch wird durch Leistungsbescheid geltend gemacht. 3Auf Aufwendungsersatz soll verzichtet werden, wenn eine Inanspruchnahme der Billigkeit widerspräche.

(3) Zum Ersatz der Kosten ist verpflichtet,

3. wer in den Fällen des Abs. 2 Nr. 5 die Feuerwehr vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch alarmiert hat oder eine private Brandmeldeanlage, die einen Falschalarm ausgelöst hat, betreibt,


(4) Die Gemeinden können Pauschalsätze für den Ersatz der Kosten bei der Erfüllung von Aufgaben nach Art. 4 durch Satzung festlegen;
Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes gelten entsprechend.
Bei der Erfüllung von Pflichtaufgaben nach Art. 4 Abs. 1 und 2 ist eine Eigenbeteiligung der Gemeinden an den Vorhaltekosten vorzusehen, die die Vorteile für die Allgemeinheit angemessen berücksichtigt. Ansprüche nach Bürgerlichem Recht bleiben unberührt.

8 KaG
Die Gebühr muss kostendeckend sein also die erledigten Auslagen inklusive Ermittlung und Verwaltung abbilden und darf bei verpflichtender Nutzung nicht über die realen Kosten hinausgehen .

Wie vor, die Kosten ermmittelt keiner, weil das mMn. politisch nicht gewollt ist.
Wenn eine DL mittlerweile 1Mio kostet, ein LF 660`Öcken, wäre die Summe für eine Stunde Einsatz utopisch.
Ergo: Keiner hat den Arsch in der Hose.......


Gruß vom See

Markus

In Treue fest!

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 25.06.2025 10:57 Jürg7en 7M., Weinstadt Frust bei Feuerwehr: Wir sind keine nützlichen Idioten für Einzelne
 25.06.2025 11:32 Mark7us 7B., Gummersbach
 25.06.2025 11:58 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 25.06.2025 12:18 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 27.06.2025 14:27 Mark7us 7B., Gummersbach
 02.07.2025 18:35 Thom7as 7E., Nettetal
 09.07.2025 14:32 Mark7us 7B., Gummersbach
 09.07.2025 15:07 Mark7us 7G., Kochel am See
 09.07.2025 18:00 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 09.07.2025 18:05 Mark7us 7B., Gummersbach
 10.07.2025 07:48 Mark7us 7G., Kochel am See
 10.07.2025 09:07 Oliv7er 7S., Dietzenbach
 10.07.2025 10:19 Mark7us 7G., Kochel am See

0.190


BMA-Alarme - war: Frust bei Feuerwehr: ... - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt