Guten Tag
Geschrieben von Tobias H.
Ganz normal Abwicklung der Amtshilfe,
Genau, und auch auf bundeswehr.de erläutert:
[...]
Wer kommt für die entstanden Kosten auf ?
Generell gilt: Amtshilfe ist kostenpflichtig. Die ersuchende Behörde muss für die Amtshilfe zwar keine Verwaltungsgebühren zahlen, allerdings müssen alle angeforderten Leistungen auf Anforderung erstattet werden. So muss die anfordernde Behörde beispielsweise gänzlich für die Kosten der Flugstunden eines jeden Hubschraubers vom Typ CH-53 aufkommen, der bei der Waldbrandbekämpfung zum Einsatz kommt.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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