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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaHilfe bei Brockenbrand: Bundeswehr schickt Rechnung7 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg890559
Datum30.05.2025 16:08      MSG-Nr: [ 890559 ]601 x gelesen

Guten Tag

Geschrieben von Tobias H.

Ganz normal Abwicklung der Amtshilfe,

Genau, und auch auf bundeswehr.de erläutert:

[...]

Wer kommt für die entstanden Kosten auf ?

Generell gilt: Amtshilfe ist kostenpflichtig. Die ersuchende Behörde muss für die Amtshilfe zwar keine Verwaltungsgebühren zahlen, allerdings müssen alle angeforderten Leistungen auf Anforderung erstattet werden. So muss die anfordernde Behörde beispielsweise gänzlich für die Kosten der Flugstunden eines jeden Hubschraubers vom Typ CH-53 aufkommen, der bei der Waldbrandbekämpfung zum Einsatz kommt.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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 30.05.2025 16:08 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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