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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Falschparker blockiert Feuerwehr: Brandopfer stirbt - fahrlässige Tötung? | 12 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 890275 | ||
Datum | 13.04.2025 21:44 MSG-Nr: [ 890275 ] | 662 x gelesen | ||
Normalerweise werden doch am IdF-NRW den (angehenden) Führungskräften die Grundlagen ihres Handelns vermittelt und nicht nur Geschichten aus dem Paulanergarten erzählt?! Kurzfassung aus der Hüfte: Der Einsatzleiter darf so ziemlich alles anordnen, was zur Erreichung des Einsatzzieles notwendig und verhältnismäßig (!) ist. Dritte haben die Maßnahmen (insbesondere auch das Entfernen von Kfz., Bewuchs oder sogar Gebäudeteilen) zu dulden und Lösch- oder Hilfsmittel auf Anforderung zur Verfügung zu stellen, Betroffene sowieso. Maßnahmen sind (neben dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit) zunächst gegen Ordnungsstörer zu richten, erst dann gegen Nichtstörer. Nicht betroffene Nichtstörer haben Anspruch auf Schadenersatz gegen den Träger der Feuerwehr. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass eine Maßnahme rechtsfehlerhaft war, haftet der Träger der Feuerwehr. Nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er die handelnden Personen in Regress nehmen (solche Fälle sind in der Praxis nahezu unbekannt!). | ||||
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